Folgende Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für den Urlaub im Farbwechsel:
- Die Kosten für die Unterbringung und die Betreuung werden durch die Pflegekasse und den LVR finanziert.
- Die Abrechnung über die Pflegekasse kann über die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege und über die Betreuungs- und Entlastungsleistung erfolgen.
- Sie können den Aufenthalt selbstverständlich privat finanzieren.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung und Abrechnung.
Hier finden Sie Informationen und Antragsformulare:
- LVR Informationen Kurzzeitwohnen
- AOK (Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege)
- TK (Antrag Kurzzeitpflege)
- IKK (Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege)
- Knappschaft (Antrag Kurzzeitpflege)
- Barmer (Antrag auf Kurzzeitpflege)